Donnerstag, 6. Oktober 2016

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten,denn sonst werden Sie sagen" hätt ich doch"



Bauherrn info

 6.10.16



Begriff »schlüsselfertig« ist nur Werbung !

Völlig gleichgültig ist dem Notar beispielsweise, ob das im Vertrag beschriebene schlüsselfertige Haus tatsächlich bezugsfertig ist, denn »schlüsselfertig« ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern oft lediglich eine Werbebotschaft. Der Notar kümmert sich auch nicht darum, ob das Haus technisch komplett ist, ob im Vertrag Fragen des Aushubs, der Baustelleneinrichtung, der Abnahme, der Übergabe oder des Zahlungsplans hinreichend genau geregelt sind. Das ist nicht sein Job. Die Klärung bautechnischer Fragen ist Aufgabe unabhängiger Bausachverständiger, die Hauskäufer möglichst von Beginn an in die Verhandlungen einbeziehen sollten. Sonst kaufen Sie Ihr Haus als ob Sie ein paar Schuhe kaufen. Der rechtsgültige Vertrag ist ein Kaufvertrag und kein Gewährleistungsvertrag.






Das sollten Sie vor Abschluss des Notarvertrages bedacht haben und in Händen halten




1.      die Prüfberichte zur Statik und zu anderen bautechnischen Nachweisen soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
2.      Abnahmeberichte des Prüfingenieurs, soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
3.      alle Installationspläne (Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung, Leitungen, Anschlüsse etc.)
4.      Bescheinigung über die fachgerechte mangelfreie Ausführung der Bauleistungen (Gewährsbescheinigung), soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
5.      Qualitätsnachweise für Baumaterialien von erheblicher Bedeutung für das Objekt, die sich nach Augenschein, Ü- oder CE-Zeichen vor Ort nicht beurteilen lassen wie  Lieferscheine für WU-Beton, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder  Zulassungen für Sonderbauweisen,wie Wärmedämm - Verbundsysteme, Öfen ,Lüftungsgeräte bauaufsichtlicher Gebrauchsabnahmeschein– soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
6.      Schornsteinfegerabnahmescheine
7.      Bedienungsanleitungen und Garantieurkunden für die haustechnischen Geräte und Apparate





  NACH der Bauabnahme in ihrem Besitz :


1.      die Prüfberichte zur Statik und zu anderen bautechnischen Nachweisen soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
2.      Abnahmeberichte des Prüfingenieurs, soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
3.      alle Installationspläne (Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung, Leitungen, Anschlüsse etc.)
4.      Bescheinigung über die fachgerechte mangelfreie Ausführung der Bauleistungen (Gewährsbescheinigung), soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
5.      Qualitätsnachweise für Baumaterialien von erheblicher Bedeutung für das Objekt, die sich nach Augenschein, Ü- oder CE-Zeichen vor Ort nicht beurteilen lassen wie  Lieferscheine für WU-Beton, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder  Zulassungen für Sonderbauweisen,wie Wärmedämm - Verbundsysteme, Öfen ,Lüftungsgeräte bauaufsichtlicher Gebrauchsabnahmeschein– soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
6.      Schornsteinfegerabnahmescheine
7.      Bedienungsanleitungen und Garantieurkunden für die haustechnischen Geräte und Apparate

Mittwoch, 20. April 2016

 Wir begutachten nach dem Stand der Technik und der DIN/EN wie folgt
  • DIN 18300 Erdarbeiten
  • DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten

  • DIN 18330 Mauerarbeiten
  • DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
  • DIN 18335 Stahlbauarbeiten  DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
  • DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
  • DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten

  • DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
  • DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
  • DIN 18339 Klempnerarbeiten
  • DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • DIN 18351 Fassadenarbeiten
  • DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeite
    DIN 18353 Estricharbeiten       Protokolle                                                                                 DIN 18354 Gußasphaltarbeiten

  • DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • DIN 18356 Parkettarbeiten
  • DIN 18357 Beschlagarbeiten
  • DIN 18358 Rollladenarbeiten
  • DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
  • DIN 18361 Verglasungsarbeiten
  • DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
  • DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
  • DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
  • DIN 18366 Maler- & Tapezierarbeiten
  • DIN 18367 Holzpflasterarbeiten
  • DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen  Planung!!
  • DIN 18381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten in Gebäuden
  • DIN 18384 Blitzschutzanlagen
  • DIN 18385 Förderanlagen, Aufzugsanlagen, 
  • DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • DIN 18599 Wintergärten
  • DIN  4108 Wärmeschutz im Hochbau
  • DIN  4109 Schallschutz

     DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten

     Wir prüfen
                         Fehlende zugesicherte & vertraglich vereinbarte Eigenschaften
    1.            Rissbildungen  
    2. -          Schimmelpilze in Innenräumen
    3. -          Wärmebrücken
    4.            Feuchtigkeitsschäden durch mangelhafte Abdichtungen
    5.            Dachdeckerarbeiten
    6. -          Terminverzug
    7.             Einbau von nicht bestelltem & nicht vereinbarten  Materialien
    8.             Nicht DIN gerechte Ausführungen nach Stand der Technik
    9.            Nachweis  RAL Montage
    10.            Fehlende Luftdichtheit Blower Door Test/Thermografie
    11.            Qualitative Fehlleistungen
    12. -          Nicht Einhaltung der EnEV (Energieeinsparverordnung)
    13.            Planungsfehler
    14.            Koordinationsschäden
    15.            Bauleitung  Fehlende, ordnende Hand unter den am Bau Beteiligten. 

Donnerstag, 31. März 2016