Dienstag, 27. Februar 2018

Unterschreiben Sie niemals einen Kauf/Notarvertrag ohne Beratung

UNTERSCHREIBEN Sie den Kaufvertrag niemals ohne Ihn durch einen Sachverständigen und Baufachanwalt zu prüfen,sonst gibt es ein schlimmes Erwachen! Wenn Sie nicht vom Fach sind werden Sie die Klauseln mit den Fallstricken nicht erkennen,denn was Sie im Vertrag nicht festgelegt haben,werden Sie nicht bekommen,so alle Protokolle die zu einem ordentlichen Hausbau gehören,was nicht vereinbart ist,darauf bekommen Sie kein Anrecht.Legen Sie nach genauer Prüfung der Baupläne 1:100 und Detailpläne 1: 20 Ihre Wünsche fest.Nehmen Sie Einfluss aus die Bauausführung und die Materialien,deren Zulassung und eventuelle Erneuerungen in 25 bis 30 Jahren,so bei der Wärmedämmung.Hierzu ist es wichtig sich von Fachleuten,unabhängigen,beraten zu lassen.
Planen Sie Ihre Bedürfnisse für die Elektrik mit allen Schaltern und Wandauslässen,besonders prüfen Sie den Küchenplan,mit den Wasseranschlüssen.
Ebenso in den Bädern und Toiletten,den Wasserhähnen zum Garten und im Keller ,dem Heizungskeller.Wählen Sie zukunftsweisende Heizungssysteme,beachten Sie die Verbrauchskosten ,realistisch.
In der Planungsphase werden die Leistungsverzeichnisse aufgestellt,dazu werden Sie mit dem Bauträger (leider mit oft baufernen Mitarbeitern) oder Architekten zusammenkommen.
Was Sie jetzt entscheiden wird zum bewertenden Soll bei der späteren Bauabnahme,der Bauübergabe an Sie.
Alle künftigen Änderungen sind Änderungen des Vertrages in der Leistungsbeschreibung und werden extra Geld kosten und den Bauverlauf verzögern.
Daher lassen Sie sich von einen Sachverständigen bei der Erstellung  des Leistungsverzeichnisses begleiten, der Sie vor allem,sinnvoll berät und damit Unnötiges vermeidet.
Sollten Sie doch noch Änderungen wünschen,so sollte die Möglichkeit zuvor abgesprochen werden und kostenfrei vereinbart werden.
Alle Änderungen sind schriftlich anzuzeigen,mit der Post und ggf.mit Rückschein.
Vermeiden Sie immer die elektronischen Mitteilungen,denn am Ende sind Sie nicht verbindlich und oft „nie“ angekommen.
Es wird eine Deadline geben nach der Änderungen nicht mehr möglich sind.
Wenn Sie im Bauverlauf auf der Baustelle sind,fotografieren am Besten, Alles innerhalb,wie außerhalb,besonders ,das,was Ihnen Rätsel aufgibt.
Der beste und entspannendste Weg ist einen erfahrenen Sachverständigen zu beauftragen den Bau in den wichtigen Bauphasen zu begleiten.
Er wird alles Wesentliche dokumentieren,vom Schnurgerüst bist zur Bauabnahme,mindestens 11 Prüfungen bei einem Gebäude mit Keller und 9 bei einem Gebäude mit Fundamentplatte.
Er wird Sie laufend informieren und Mängel umgehend der Bauleitung anzeigen,ein Bautagebuch im Bauverlauf führen.
Schließlich wird er bei der Bauabnahme und Übergabe an Ihrer Seite sein und Soll und Ist prüfen und die Mängel rügen,sowie Fristen setzen zur finalen Nachbesserung.
Bei bedeutenden Sachmängeln wird er mit Ihnen die Abnahme verweigern,d.h der Neubau ist sehr eingeschränkt nutzbar,eine Abnahme wird es erstmal nicht gegeben,trotzdem können einziehen.
Ein Schreckenszenario,
Jedoch mit einer qualifizierten Baubetreuung durch einen Sachverständigen wird Ihnen das nicht passieren.


Es folgen in Kürze Hinweise zu Erwerb einer gebrauchten Immobilie,oder Immobilie im Bestand und worauf Sie achten sollten.

Montag, 26. Februar 2018

Sie wollen bauen,der Weg dahin ist erst mal beschwerlich,doch lesen Sie weiter Hilfe naht!

Der geplante Hausbau,doch welche Entscheidungen sind die richtigen?

Wenn SIE nicht, wissen wie Sie vorgehen sollen ? 
Dann lesen Sie weiter...
Sie wollen  bauen ,doch es gibt zu viele Fragezeichen!


Eine mögliche Lösung: Überlegen Sie gemeinsam mit der ganzen Familie und das bereits lange im Voraus, wie soll Ihr Haus einmal aussehen, welchen Ansprüchen soll es dienen soll,wie langfristig wollen Sie darin wohnen,wollen,nicht  zuletzt wieviel Geld darf es kosten.Nicht zuletzt für wen Sie bauen ,für sich und Ihre Kinder.
Oder soll es eine Investition in die Zukunft sein? Ist vielleicht dann ein Mehrfamilienhaus,das bessere? 
Als langfristiger Finanzierungsweg.
Jeder sollte seine Überlegungen aufschreiben und sie dann gemeinsam diskutieren,die Erwachsenen ,wie die Kinder.

Wichtig,ist,dass IHRE WÜNSCHE UND ZIELE sich klar darstellen lassen.  

Eine Lösung: Gemeinsam sollten Sie klarstellen, auf welche Bereiche Sie besonders großen Wert legen. 
Die Umgebung,mit ihren Möglichkeiten,die Nähe zu den Vertrauten und Freunden,Verwandten.
Der Garten,das Haus traditionell oder zukunftsweisend in der Form,im 21 Jahrhundert und wir möglicherweise in Jahrzehnten wohnen,werden? Ein Haus wird statistisch auf 100 Jahre gebaut.
Die Ausstattung,funktional ,technisiert oder aber behindertengerecht.
Ein Haus aus dem Katalog eines Bauträgers oder ein Architektenentwurf,oder der ganz eigene Entwurf,entdecken Sie verborgene Talente.

Für welches Gebäude Sie am Ende der Überlegungen entscheiden haben,doch zuvor unbedingt diese wichtigen Hinweise :

UNTERSCHREIBEN Sie den Kaufvertrag niemals ohne Ihn durch einen Sachverständigen und Baufachanwalt zu prüfen,sonst gibt es ein schlimmes Erwachen! 

Wenn Sie nicht vom Fach sind ,werden Sie die Klauseln mit den Fallstricken nicht erkennen,denn was Sie im Vertrag nicht festgelegt haben,werden Sie nicht bekommen.So alle Protokolle ,die zu einem ordentlichen Hausbau gehören,was nicht vereinbart ist,darauf bekommen Sie kein Anrecht.
Legen Sie nach genauer Prüfung der Baupläne 1:100 und Detailpläne 1: 20 Ihre Wünsche fest.
Nehmen Sie Einfluss auf die Bauausführung und die Materialien,deren Zulassung und eventuelle Erneuerungen in 25 bis 30 Jahren,so bei der Wärmedämmung.
Hierzu ist es wichtig sich von Fachleuten,unabhängigen,beraten zu lassen.
Planen Sie Ihre Bedürfnisse für die Elektrik mit allen Schaltern und Wandauslässen,besonders prüfen Sie den Küchenplan,mit den Wasseranschlüssen.
Ebenso in den Bädern und Toiletten,den Wasserhähnen zum Garten und im Keller ,dem Heizungskeller.Wählen Sie zukunftsweisende Heizungssysteme,beachten Sie die Verbrauchskosten ,realistisch.
In der Planungsphase werden die Leistungsverzeichnisse aufgestellt,dazu werden mit dem Bauträger oder Architekten zusammenkommen.Was Sie jetzt entscheiden ist mit dem Gebäude,das zu bewertende Soll und demgegenüber steht das ist bei Bauübergabe,das dann eingehend bewertet wird.Alle künftigen Änderungen sind Änderungen des Vertrages der Leistungsbeschreibung und werden extra Geld kosten und den Bauverlauf verzögern.Daher lassen Sie sich durch einen Sachverständigen begleiten der Sie sinnvoll berät und damit Unnötiges vermeidet.
Sollten Sie doch noch Änderungen wünschen,so sollte die Möglichkeit zuvor abgesprochen werden.
Alle Änderungen sind schriftlich anzuzeigen,mit der Post und ggf.mit Rückschein.Vermeiden Sie immer die elektronischen Mitteilungen,denn am Ende sind Sie nicht verbindlich.
Es wird eine Deadline geben nach der Änderungen nicht mehr möglich sind.
Wenn Sie im Bauverlauf auf der Baustelle sind,fotografieren am Besten Alles innerhalb,wie außerhalb,besonders das was Ihnen Rätsel aufgibt.
Der beste und entspannendste Weg ist einen erfahrenen Sachverständigen zu beauftragen den Bau in den wichtigen Bauphasen zu begleiten.Er wird alles Wesentliche dokumentieren,vom Schnurgerüst bist zur Bauabnahme,mindestens 11 Prüfungen bei einem Gebäude mit Keller und 9 bei einem Gebäude mit Fundamentplatte.Er wird Sie laufend informieren und Mängel umgehend der Bauleitung anzeigen,ein Bautagebuch im Bauverlauf führen.
Schließlich wird er bei der Bauabnahme und Übergabe an Ihrer Seite sein und Soll und Ist prüfen und die Mängel rügen und Fristen setzen zur finalen Nachbesserung.
Bei bedeutenden Sachmängeln wird er mit Ihnen die Abnahme verweigern,d.h der Neubau ist sehr eingeschränkt nutzbar,eine Abnahme nicht gegeben,trotzdem können einziehen.
Ein Schreckenszenario,mit einer qualifizierten Baubetreuung durch einen Sachverständigen wird Ihnen das nicht passieren.


Es folgen in Kürze Hinweise zu Erwerb einer gebrauchten Immobilie,oder Immobilie im Bestand und worauf Sie achten sollten.





GebäudeEnergieGesetz GEG 2018 führt der Bund die drei Regelungen zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG).

 Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und Bauen (BMUB) den Entwurf für das GebäudeEnergieGesetz für den nächsten Schritt vor:  

Energie-Standards für Neubauten und Baubestand  nach KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 44 Plus: Energetische Anforderungen



 Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass das GEG ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt. 

Ausschlaggebend ist das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige bei der Baubehörde. Bei Vorhaben, die weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erfordern, gilt das Datum ab wann der Bauherr mit den entsprechenden Maßnahmen tatsächlich beginnt.
Die energiesparrechtlichen Regelungen, die an diesem Tag in Kraft sind, gelten für das gesamte Bauvorhaben, auch wenn es erst später fertig wird.
Vorsicht bei Bauträgerprojekten: Wenn zwischen dem Bauantrag und dem tatsächlichen Fertigstellen des Gebäudes eine „verdächtig“ lange Zeitspanne liegt, könnte es Probleme geben.

Ab 2018 mit neue Regeln Entwurf Gebäude Energie Gesetz


GebäudeEnergieGesetz GEG 2018 führt der Bund die drei Regelungen zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG).

 Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und Bauen (BMUB) den Entwurf für das GebäudeEnergieGesetz für den nächsten Schritt vor:  

Energie-Standards für Neubauten und Baubestand  nach KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 44 Plus: Energetische Anforderungen



 Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass das GEG ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt. 

Ausschlaggebend ist das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige bei der Baubehörde. Bei Vorhaben, die weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erfordern, gilt das Datum ab wann der Bauherr mit den entsprechenden Maßnahmen tatsächlich beginnt.
Die energiesparrechtlichen Regelungen, die an diesem Tag in Kraft sind, gelten für das gesamte Bauvorhaben, auch wenn es erst später fertig wird.
Vorsicht bei Bauträgerprojekten: Wenn zwischen dem Bauantrag und dem tatsächlichen Fertigstellen des Gebäudes eine „verdächtig“ lange Zeitspanne liegt, könnte es Probleme geben.

KFW Förderbedingungen für Gebäudesanierung ändern sich

Wer bei der Gebäudesanierung noch die günstigen KfW-Bedingungen nutzen will, sollte sich beeilen. Die Förderbank der KfW Bankengruppe ändert nämlich ab 17. April 2018 die Zinsbindung und Tilgung. Betroffen sind die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ 151/152 und 153. So werden zum Beispiel nach dem Stichtag für besonders energieeffiziente Neubauten nur noch Kreditlaufzeitvarianten angeboten, die eine 10-jährige Zinsbindung enthalten (Programm 153 „Energieeffizient Bauen“). Die bislang mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.