Dienstag, 9. Oktober 2018




Voraussetzungen für den Schimmelpilzbefall

Ist die Tauwassermenge kleiner als 1 kg/m² (bei kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten 0,5 kg/m²; bei Holzbauteilen Sonderregelungen) und die Verdunstungsmenge im Sommer größer als die Tauwassermenge im Winter, dann kann im Wesentlichen von einer bauschadensfreien Konstruktion ausgegangen werden. Verbleibt jedoch am Ende der Verdunstungsperiode ein noch so geringer Tauwasserrest im Bauteil, kann sich dieser über viele Jahre hinweg unbemerkt zu einer Menge aufsummieren, die fast unweigerlich zu schweren Bauschäden aufgrund von Durchfeuchtung führen wird.
Wasserdampf, welcher durch Luftströmung in Fugen (z. B. aufgrund von schadhaften Luftdichtungsebenen in Dach- und Wandkonstruktionen) in die Konstruktion eindringen und dort als zusätzliches Tauwasser kondensieren kann und

Führt zu Schimmelpilzbefall, insbesondere an Innenoberflächen von Außenbauteilen, aber auch an anderen Stellen auf und innerhalb von Bauteilen hat in letzter Zeit von sich reden gemacht. Seine Beseitigung bzw. Vermeidung führt nicht nur zu erheblichen Sanierungskosten. Schimmelpilz kann auch die Gesundheit der Bewohner gefährden. Dies läßt Unsicherheit aufkommen. Zwar besteht die Möglichkeit, durch Biozide oder ähnliche Mittel Schimmelpilzbefall in Räumen zu vermindern oder über gewisse Zeit zu verhindern. Allerdings kann eine Gesundheitsgefährdung durch diese Produkte nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung in Gebäuden muß deshalb eine Verhinderungsstrategie entwickelt werden, die von den Wachstumsvoraussetzungen für Schimmelpilze ausgeht und die komplexen bauphysikalischen instationären Vorgänge berücksichtigt. 

Es hat sich gezeigt, daß die drei wesentlichen Wachstumsvoraussetzungen „Temperatur, Feuchte und Substrat“ über eine bestimmte Zeitperiode simultan vorhanden sein müssen, um Pilzwachstum zu ermöglichen. Die derzeit üblichen Bewertungsmethoden für Schimmelpilzbildung erlauben keine oder eine nur indirekte Berücksichtigung instationärer Randbedingungen. In der Literatur wurde zunächst meist nur die relative Feuchte als einziges Kriterium genannt. Mittlerweile gibt es auch Angaben über relative Feuchten in Abhängigkeit von der Temperatur, bei deren Überschreitung Schimmelpilzbildung auftreten kann. Diese Kennlinien erlauben in der Regel aber keine Differenzierung des Einflusses von Substrat, Baustoff oder der Verschmutzung. In dieser Arbeit wurde daher ein biohygrothermisches Verfahren entwickelt, das die Vorhersage von Schimmelpilzbildung auf Basis aller drei genannten biologischen Wachstumsvoraussetzungen von Schimmelpilzen bei instationären Randbedingungen ermöglicht. Das neue Verfahren besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Vorhersagemodellen, nämlich dem Isoplethenmodell und dem instationären biohygrothermischen Modell. 

Das Isoplethenmodell ermöglicht auf der Basis von Isoplethensystemen die Ermittlung der Sporenauskeimungszeiten und des Myzelwachstums, wobei auch der Substrateinfluß bei der Vorhersage der Schimmelpilzbildung berücksichtigt wird. Ein Isoplethensystem beschreibt die hygrothermischen Wachstumsvoraussetzungen eines Pilzes und besteht aus einem von der Temperatur und der relativen Feuchte abhängigen Kurvensystem, den sog. „Isoplethen“, die zur Vorhersage von Sporenkeimung Sporenauskeimungszeiten, im Falle der Beschreibung des Myzelwachstums Wachstum pro Zeiteinheit darstellen. 

Zwischen einzelnen Pilzspezies ergeben sich hinsichtlich Wachstumsvoraussetzungen signifikante Unterschiede. Daher wurden bei der Entwicklung allgemein gültiger Isoplethensysteme nur Pilze berücksichtigt, die in Gebäuden auftreten und gesundheitsbeeinträchtigend bzw. bauschädigend sind.
 Für diese etwa 200 Spezies, die beide Merkmale erfüllen, werden quantitative Angaben zu den Wachstumsparametern Temperatur und Feuchte zusammengestellt. Zur Unterscheidung der Lebensphasen der Schimmelpilze werden die Daten jeweils getrennt für Sporenauskeimung und Myzelwachstum erfaßt. Die Differenzierung der Schimmelpilze nach der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefährdung erfolgt durch sog. „Gefährdungsklassen“, welche folgendermaßen definierbar sind: 

A. Pilz oder Stoffwechselprodukte sind erheblich gesundheitsgefährdend und dürfen in einem Wohnraum nicht auftreten. 

B. Pilz oder Stoffwechselprodukte sind bei längerer Exposition in Räumen gesundheitsgefährdend (d.h. pathogen) oder besitzen ein allergenes Potential.

C. Pilz ist nicht gesundheitsgefährdend, ein Bewuchs führt aber ggf. zu wirtschaftlichem Schaden.

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