Mittwoch, 30. Januar 2019

Bevor Sie unterschreiben,Vorsicht lassen Sie die Texte prüfen

Volle Aufmerksamkeit für das Angebot des Bauträgers
Angebot der Notarvertrag das Leistungsverzeichnis 
Immer sehr sorgfältig lesen,sollten Sie es nicht verstehen fragen Sie einen Anwalt für Baurecht und geben Sie das Leistungsverzeichnis einem Sachverständigen sonst erleben Sie ein böses Erwachen.

Ist ein Käufer  der Meinung, dass das Leistungsverzeichnis,der Notarvertrag unklar und oder unverständlich ist somit ein ungewöhnliches Wagnis eingegangen wird, muss er nachfragen und den Verstoss nach dem Baurecht 1.1.2018 gegebenenfalls rügen. Bei Formulierungen in funktionalen Baubeschreibungen ist Vorsicht geboten. Ist die Beschreibung nicht eindeutig, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht über den Umfang der geschuldeten Leistung. Dem Unternehmer ist zu raten, dass  auch er sich dem Risiko einer unklaren Leistungsbeschreibung nicht aussetzen sollte.
Jeder Unklarheit sollte daher im Vorfeld, d. h. vor Abgabe einer rechtsgültigen Unterschrift geklärt und nachweislich dokumentiert werden.Bei Unklarheit,wenden Sie sich an den Sachverständigen ihrer Wahl

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