Montag, 26. Februar 2018

Ab 2018 mit neue Regeln Entwurf Gebäude Energie Gesetz


GebäudeEnergieGesetz GEG 2018 führt der Bund die drei Regelungen zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG).

 Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und Bauen (BMUB) den Entwurf für das GebäudeEnergieGesetz für den nächsten Schritt vor:  

Energie-Standards für Neubauten und Baubestand  nach KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 44 Plus: Energetische Anforderungen



 Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass das GEG ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt. 

Ausschlaggebend ist das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige bei der Baubehörde. Bei Vorhaben, die weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erfordern, gilt das Datum ab wann der Bauherr mit den entsprechenden Maßnahmen tatsächlich beginnt.
Die energiesparrechtlichen Regelungen, die an diesem Tag in Kraft sind, gelten für das gesamte Bauvorhaben, auch wenn es erst später fertig wird.
Vorsicht bei Bauträgerprojekten: Wenn zwischen dem Bauantrag und dem tatsächlichen Fertigstellen des Gebäudes eine „verdächtig“ lange Zeitspanne liegt, könnte es Probleme geben.

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